Was kommt in der mündlichen Prüfung zum Verkehrsleiter bei der IHK dran?
Dieselben Sachgebiete wie im schriftlichen Teil. Die Kenntnisse aus Anhang I der EU-Verordnung 1071/2009 werden in den schriftlichen Teilen und im mündlichen Teil nachgewiesen (§ 7 Abs. 1 der Prüfungsordnung der IHK für München und Oberbayern). Die IHK Köln beschreibt sie als Einzelprüfung mit Fragen des Prüfungsausschusses aus allen Themengebieten.
Vor dir sitzt der Prüfungsausschuss: ein Vorsitzender und mindestens ein Beisitzer. Ein Beisitzer soll selbst in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs tätig sein (§ 6 Abs. 2 GBZugV). Rechne also mit Fragen, die nah an der Praxis im Betrieb sind.
Die mündliche Leistung wird in Punkten bewertet und fließt in das Gesamtergebnis ein (§ 9 Abs. 3 der Prüfungsordnung).
Quelle: § 6 Abs. 2 GBZugV · §§ 7 und 9 Prüfungsordnung IHK München · IHK Köln
Wann entfällt die mündliche Prüfung bei der Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr?
Wenn du in den beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 180 Punkte erreichst, also 60 Prozent der gesamten 300 Punkte (§ 5 Abs. 5 Satz 2 GBZugV). Dann musst du nicht mehr mündlich antreten.
Sie entfällt auch, wenn der schriftliche Teil nicht bestanden ist (§ 5 Abs. 5 Satz 1 GBZugV). Zur mündlichen Prüfung wirst du nur zugelassen, wenn du in beiden schriftlichen Teilen mindestens die Hälfte hast, also 60 von 120 und 52,5 von 105 Punkten (§ 12 Abs. 2 der Prüfungsordnung der IHK für München und Oberbayern).
Wer schriftlich 180 Punkte hat, liegt automatisch in beiden Teilen über der Hälfte. Selbst mit vollen 120 Punkten in Teil 1 bleiben für Teil 2 noch 60, und das sind mehr als 52,5.
Quelle: § 5 Abs. 5 GBZugV · § 12 Prüfungsordnung IHK München
Wie viele Punkte brauche ich in der mündlichen Prüfung?
Mindestens 37,5 von 75 Punkten, und dazu so viele, dass du insgesamt auf 180 kommst (§ 5 Abs. 4 GBZugV). Welche der beiden Grenzen zählt, hängt von deinem schriftlichen Ergebnis ab.
Hast du schriftlich 160 Punkte, fehlen dir nur 20 zur 180. Mündlich musst du trotzdem 37,5 schaffen, weil jeder Teil mindestens die Hälfte braucht. Hast du schriftlich 125 Punkte, brauchst du mündlich 55, denn erst damit kommst du auf 180.
Mit dem Mindestwert für die Zulassung, 60 plus 52,5 gleich 112,5 Punkten, brauchst du mündlich 67,5 von 75. Das ist knapp. Jeder Punkt, den du schriftlich mehr holst, macht die mündliche Prüfung leichter.
Quelle: § 5 Abs. 4 GBZugV · § 12 Prüfungsordnung IHK München
Gebühren und Termine setzt jede Kammer selbst fest und ändert sie von Zeit zu Zeit. Prüfe sie vor der Anmeldung bei deiner eigenen IHK nach.
Passt dazu
Der einfachste Weg durch die mündliche Prüfung ist, sie gar nicht zu brauchen. Dafür fehlen oft nur wenige Punkte im schriftlichen Teil, und genau die holst du mit Übungsfragen und Rechenaufgaben.