Jede Antwort nennt ihre Quelle: den Paragrafen im Gesetz, den Artikel der EU-Verordnung oder die Kammer, die es so veröffentlicht.
Jede IHK legt ihre Termine selbst fest, und die Plätze sind begrenzt. Wer die Regeln kennt, meldet sich rechtzeitig an und zahlt beim Rücktritt nicht drauf.
Zwei schriftliche Teile, eine mündliche Prüfung, 300 Punkte. Die Regeln stehen in § 5 der Berufszugangsverordnung und in der Prüfungsordnung deiner IHK.
Sie zählt 75 Punkte und dauert höchstens eine halbe Stunde. Mit 180 Punkten aus dem schriftlichen Teil entfällt sie ganz.
Wie du dich vorbereitest, entscheidest du selbst. Hier steht, was es gibt, was es nicht gibt und was die Kammer vorschreibt.
Es gibt keinen bundesweiten Preis. Jede Kammer hat ihre Gebührenordnung, und für die Lizenz gibt der Bund nur einen Rahmen vor.
Es gibt Wege ohne eigene Prüfung. Sie sind nur enger, als die meisten hoffen.
Ohne Verkehrsleiter keine Lizenz. Die EU-Verordnung 1071/2009 legt fest, wer das sein darf und was er tut.
Für Unternehmer ohne eigene Fachkunde ist er der Weg zur Lizenz. Die Grenzen dafür setzt Artikel 4 der EU-Verordnung 1071/2009.
Amtlich heißt sie Gemeinschaftslizenz. Für Unternehmer mit Sitz in Deutschland ist sie seit Februar 2026 die einzige Berechtigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr.
Bei leichten Fahrzeugen entscheiden zwei Fragen: wie schwer das Fahrzeug mit Anhänger ist und ob die Fahrt über die Grenze geht.
Vier Anforderungen aus der EU-Verordnung, eine Lizenz von der Landesbehörde und ein paar Pflichten, die leicht vergessen werden. Der Reihe nach.
Die Grundbegriffe, mit denen jeder Verkehrsleiter arbeitet. Jeder steht so im Gesetz.
Gebühren und Termine setzt jede Kammer selbst fest und ändert sie von Zeit zu Zeit. Prüfe sie vor der Anmeldung bei deiner eigenen IHK nach.