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    Rechtliches

    Bedingungen des Prüfungsschutzes

    Stand: 25. September 2026

    § 1 Was der Prüfungsschutz ist

    Der Prüfungsschutz ist ein kostenpflichtiger Zusatz, der nur zusammen mit dem Komplettpaket erworben werden kann. Er enthält die Zusage des Anbieters:

    Wer sich mit Verkehrsleiterschein nachweislich vorbereitet hat und die IHK-Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr dennoch dreimal nicht besteht, erhält den dafür gezahlten Betrag vollständig zurück.

    Der Prüfungsschutz ist kein Versicherungsvertrag. Er ist die Zusage, den Kauf rückabzuwickeln. Die Erstattung übersteigt in keinem Fall den Betrag, den die Kundin oder der Kunde gezahlt hat, und mit der Erstattung endet der Zugang zu den Inhalten (§ 5). Es wird also kein Risiko gegen Prämie übernommen, sondern ein Kauf unter einer Bedingung rückgängig gemacht.

    Der Anbieter schuldet weiterhin nur die Bereitstellung der Lerninhalte, nicht das Bestehen der Prüfung. Die Prüfung nimmt die zuständige Industrie- und Handelskammer ab.

    § 2 Für wen er gilt

    Der Prüfungsschutz gilt für die Person, die ihn erworben hat, und für deren eigene Prüfungsversuche. Er ist nicht übertragbar und nicht auf andere Prüfungen anwendbar.

    § 3 Voraussetzungen

    Ein Anspruch besteht, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

    1. Rechtzeitiger Erwerb. Der Prüfungsschutz wurde vor dem ersten der drei Prüfungsversuche erworben.
    2. Drei Fehlversuche. Dieselbe Prüfung wurde dreimal nicht bestanden. Alle drei Versuche liegen nach dem Erwerb.
    3. Lernnachweis. Zum Zeitpunkt des dritten Prüfungsversuchs weist der im Konto gespeicherte Lernstand aus, dass
      • alle Lerneinheiten, die zu diesem Zeitpunkt im Komplettpaket enthalten waren, als abgeschlossen markiert sind, und
      • mindestens eine vollständige Prüfungssimulation bestanden wurde.
      Maßgeblich ist der auf dem Server gespeicherte Stand des Kontos.
    4. Nachweise. Für jeden der drei Versuche wird die Mitteilung der Industrie- und Handelskammer über das Nichtbestehen vorgelegt, jeweils mit Datum. Der darin genannte Name muss mit dem Namen im Konto oder mit dem bei der Zahlung angegebenen Namen übereinstimmen.
    5. Frist. Der Anspruch wird innerhalb von acht Wochen nach dem Datum der dritten Mitteilung in Textform an kontakt@verkehrsleiterschein.de geltend gemacht.

    § 4 Was erstattet wird

    Erstattet wird der tatsächlich gezahlte Gesamtbetrag für das Komplettpaket einschließlich des Prüfungsschutzes.

    Die Erstattung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach vollständigem Eingang der Nachweise, auf demselben Weg, auf dem gezahlt wurde. Entgelte entstehen dadurch nicht.

    § 5 Was mit dem Zugang geschieht

    Mit der Erstattung endet der kostenpflichtige Zugang. Das Konto bleibt bestehen und kann weiterhin im frei zugänglichen Umfang genutzt werden.

    Der Grund dafür ist einfach: Wer den vollen Preis zurückerhält, hat den Kauf rückgängig gemacht. Inhalte zu behalten, für die nichts gezahlt wurde, wäre etwas anderes als eine Erstattung.

    § 6 Ausschlüsse

    Kein Anspruch besteht insbesondere,

    • für Prüfungsversuche, die vor dem Erwerb des Prüfungsschutzes lagen;
    • für andere Prüfungen als die IHK-Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr;
    • wenn ein Versuch nicht angetreten wurde, es sei denn, die Kammer wertet das Fernbleiben selbst als Nichtbestehen;
    • wenn die Kundin oder der Kunde von der Prüfung wegen Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes ausgeschlossen wurde;
    • wenn die vorgelegten Nachweise unrichtig oder unvollständig sind oder der Lernstand nachträglich erzeugt wurde, um die Voraussetzungen des § 3 Nr. 3 vorzutäuschen.

    Lässt die Prüfungsordnung mehr als drei Versuche zu, zählen die ersten drei nach dem Erwerb.

    § 7 Verhältnis zu den gesetzlichen Rechten

    Der Prüfungsschutz ist eine zusätzliche vertragliche Zusage. Die gesetzlichen Rechte, insbesondere die Rechte bei Mängeln und das Widerrufsrecht, werden dadurch weder eingeschränkt noch ersetzt.

    § 8 Maßgebliche Fassung

    Es gelten die Bedingungen in der Fassung, die beim Erwerb des Prüfungsschutzes galt. Diese Fassung wird zusammen mit der Bestellung gespeichert und mit der Bestätigung übersandt.

    § 9 Ergänzende Geltung der AGB

    Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Fragen zur IHK-Fachkundeprüfung, zum Prüfungstermin, zur EU-Lizenz oder zum Verkehrsleiter? 60 Antworten mit Quelle