Fragen und Antworten
Transportunternehmen gründen
Vier Anforderungen aus der EU-Verordnung, eine Lizenz von der Landesbehörde und ein paar Pflichten, die leicht vergessen werden. Der Reihe nach.
Welche Voraussetzungen gelten, wenn ich ein Transportunternehmen mit Lkw gründen will?
Die Gemeinschaftslizenz. Dafür erfüllst du vier Anforderungen: eine echte Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und einen fachlich geeigneten Verkehrsleiter (Art. 3 und 4 VO 1071/2009, § 3 GüKG).
Eine sinnvolle Reihenfolge: Zuerst klärst du die Fachkunde, also selbst die Prüfung machen oder einen Verkehrsleiter finden. Dann weist du Eigenkapital oder eine Bürgschaft nach, meldest das Gewerbe an (§ 14 Abs. 1 GewO) und beantragst die Lizenz bei der Landesbehörde (§ 3 Abs. 8 GüKG).
Dazu kommen Pflichten neben der Lizenz. Für Beförderungen innerhalb Deutschlands brauchst du eine Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden mit mindestens 600.000 Euro je Schadensereignis (§ 7a GüKG). Die Behörde meldet die Lizenz an die Berufsgenossenschaft (§ 4 GüKG).
Quelle: Art. 3 und 4 VO (EG) 1071/2009 · §§ 3, 4 und 7a GüKG · § 14 GewO
Was kostet es, ein Transportunternehmen zu gründen?
Eine Gesamtsumme gibt es nicht, einige Posten stehen aber fest. Die Prüfungsgebühr der IHK liegt bei den Kammern, die wir nachgesehen haben, bei 210 bis 278 Euro. Die Lizenz kostet 120 bis 700 Euro, dazu 40 bis 160 Euro je beglaubigter Kopie (Anlage Nr. 1.1 und 1.2 GüKKostV).
Der größte Posten ist das nachzuweisende Eigenkapital: 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere über 3,5 Tonnen (Art. 7 Abs. 1 VO 1071/2009). Mit drei Lkw sind das 19.000 Euro Kapital und Reserven, die im Unternehmen stehen müssen.
Fahrzeuge, Versicherung, Maut und Löhne hängen von deinem Plan ab. Rechne sie mit einer Kostenrechnung je Fahrzeug durch, bevor du etwas unterschreibst. Genau solche Kalkulationen kommen in Teil 2 der Prüfung dran (§ 8 Abs. 1 der Prüfungsordnung der IHK für München und Oberbayern).
Quelle: Anlage GüKKostV · Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1071/2009 · § 8 Prüfungsordnung IHK München · IHK Schwerin · IHK Hannover
Wie gründe ich eine Spedition, und brauche ich ohne eigene Lkw die Fachkundeprüfung?
Nein, solange du nur organisierst. Ein Spediteur besorgt die Versendung des Gutes (§ 453 Abs. 1 HGB), befördern lässt er durch einen Frachtführer. Die Lizenzpflicht trifft nur den, der gewerblichen Güterkraftverkehr selbst durchführt (§ 3 Abs. 1 GüKG).
Anders ist es, wenn du selbst fährst. Der Spediteur darf die Beförderung im Selbsteintritt übernehmen und hat dann die Rechte und Pflichten eines Frachtführers (§ 458 HGB). Fährst du dabei mit eigenen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, betreibst du Güterkraftverkehr und brauchst die Gemeinschaftslizenz.
Ein Gewerbe meldest du auch für die reine Spedition an (§ 14 Abs. 1 GewO). Der Stoff der Fachkundeprüfung nützt dir trotzdem, denn Frachtrecht, CMR und Kalkulation brauchst du auch am Schreibtisch.
Quelle: §§ 453 und 458 HGB · § 3 Abs. 1 GüKG · § 14 GewO
Gesetze und Verordnungen ändern sich. Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist und was sie im Einzelnen verlangt, erfährst du dort.
Passt dazu
Von allen Schritten ist die Fachkundeprüfung der, den du am wenigsten abkürzen kannst. Der Lernstoff deckt alle Sachgebiete ab, die Simulation prüft dich wie die IHK.