Was ist der Verkehrsleiterschein, also der Nachweis der fachlichen Eignung für den Güterkraftverkehr?
So nennen viele die Bescheinigung der fachlichen Eignung, die du nach bestandener Fachkundeprüfung von der IHK bekommst (§ 5 Abs. 7 GBZugV). Andere sagen Fachkundenachweis. Gemeint ist dasselbe Dokument.
Sie folgt einem EU-Muster: beigefarbenes Papier mit Fasern, die unter UV-Licht sichtbar werden, dazu eine Seriennummer und eine Ausgabenummer (§ 5 Abs. 7 GBZugV, Anhang III VO 1071/2009). Alle EU-Staaten erkennen sie als Nachweis an (Art. 21 Abs. 1), und sie ist nicht auf eine andere Person übertragbar (Art. 8 Abs. 8).
Den Schein brauchst du, um als Verkehrsleiter benannt zu werden. Mit einem Führerschein hat er nichts zu tun, er ist keine Erlaubnis zu fahren.
Quelle: § 5 Abs. 7 GBZugV · Art. 8 und 21, Anhang III VO (EG) 1071/2009
Was ist ein Verkehrsleiter, und wofür braucht man ihn?
Der Verkehrsleiter ist die Person, die die Verkehrstätigkeit eines Transportunternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet (Art. 2 Nr. 5 VO 1071/2009). Jedes Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs muss mindestens einen benennen (Art. 4 Abs. 1).
Er muss eine natürliche Person sein, zuverlässig und fachlich geeignet. Er steht in einer echten Beziehung zum Unternehmen, etwa als Angestellter, Geschäftsführer, Inhaber oder Gesellschafter, und hat seinen ständigen Aufenthalt in der EU (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a bis c).
Ohne ihn gibt es keine Gemeinschaftslizenz. Das Unternehmen meldet der Behörde, wen es als Verkehrsleiter benannt hat (Art. 4 Abs. 4).
Quelle: Art. 2 Nr. 5 und Art. 4 VO (EG) 1071/2009
Wann brauche ich einen Verkehrsleiter, und ab wann braucht man ihn?
Sobald ein Unternehmen gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt und dafür die EU-Lizenz braucht. Jedes solche Unternehmen muss mindestens einen Verkehrsleiter benennen (Art. 4 Abs. 1 VO 1071/2009, § 3 Abs. 1 und 2 GüKG).
In Deutschland ist das bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger der Fall. Wer nur im Inland mit leichteren Fahrzeugen fährt, braucht weder Lizenz noch Verkehrsleiter (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG). Im grenzüberschreitenden Verkehr liegt die Grenze schon bei 2,5 Tonnen (Art. 1 Abs. 5 Buchstabe ca VO 1072/2009).
Keinen Verkehrsleiter braucht der Werkverkehr, also der Transport eigener Güter mit eigenem Personal als Hilfstätigkeit. Er braucht keine Berechtigung (§ 9 GüKG), und die EU-Verordnung über den Berufszugang gilt nur für den gewerblichen Verkehr (Art. 2 Nr. 1 VO 1071/2009).
Quelle: Art. 2 und 4 VO (EG) 1071/2009 · §§ 2, 3 und 9 GüKG · Art. 1 Abs. 5 VO (EG) 1072/2009
Was macht ein Verkehrsleiter, und welche Aufgaben hat er?
Er leitet die Verkehrstätigkeit des Unternehmens. Die EU-Verordnung nennt als Aufgaben das Instandhaltungsmanagement für die Fahrzeuge, die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente, die grundlegende Rechnungsführung, die Zuweisung von Ladung und Fahrten an Fahrer und Fahrzeuge und die Prüfung der Sicherheitsverfahren (Art. 4 Abs. 2 Buchstabe b VO 1071/2009).
Im Alltag des Fuhrparks heißt das zum Beispiel: Er hat die Termine für die Hauptuntersuchung im Blick und sorgt dafür, dass die Fahrtenschreiberdaten der Fahrer ausgewertet werden.
Verstöße fallen auf ihn zurück. Wird er wegen schwerer Verstöße, etwa gegen Lenk- und Ruhezeiten oder Arbeitsrecht, unzuverlässig, erklärt ihn die Behörde für ungeeignet, und er darf kein Unternehmen mehr leiten (§ 2 GBZugV, Art. 14 VO 1071/2009).
Quelle: Art. 4 Abs. 2 und Art. 14 VO (EG) 1071/2009 · § 2 GBZugV
Wie wird man Verkehrsleiter, und welche Voraussetzungen gibt es für die Prüfung bei der IHK?
Du brauchst die fachliche Eignung, in der Regel durch die Fachkundeprüfung bei der IHK, und die persönliche Zuverlässigkeit (Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b und d VO 1071/2009).
Für die Prüfung selbst nennt die Berufszugangsverordnung keine Zulassungsvoraussetzung, weder ein Mindestalter noch eine Ausbildung oder Berufserfahrung (§§ 5 und 6 GBZugV). Du meldest dich bei der IHK an deinem Wohnsitz an.
Die Zuverlässigkeit prüft die Behörde, wenn dich ein Unternehmen benennt. Sie verlangt dafür ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 GBZugV). Schwere Verstöße gegen Verkehrs-, Arbeits-, Sozial- oder Steuerrecht können sie ausschließen (§ 2 Abs. 2 und 3 GBZugV).
Quelle: Art. 3 und 4 VO (EG) 1071/2009 · §§ 2, 5, 6 und 10 GBZugV
Wie lange ist der Verkehrsleiterschein gültig?
Er hat kein Ablaufdatum. Weder die EU-Verordnung noch die Berufszugangsverordnung setzt der Bescheinigung der fachlichen Eignung eine Frist.
Die EU erlaubt den Staaten, eine Auffrischung zu verlangen, wenn jemand fünf Jahre lang kein Unternehmen geleitet hat (Art. 8 Abs. 6 VO 1071/2009). In der Berufszugangsverordnung steht eine solche Pflicht nicht.
Ungültig wird die Bescheinigung, wenn die Behörde dich wegen fehlender Zuverlässigkeit für ungeeignet erklärt. Rehabilitiert wirst du frühestens nach einem Jahr und erst, wenn du drei Monate Weiterbildung oder eine neue Prüfung nachweist (Art. 14 VO 1071/2009).
Quelle: Art. 8 Abs. 6 und Art. 14 VO (EG) 1071/2009
Muss der Geschäftsführer einer Transport-GmbH selbst Verkehrsleiter sein?
Nein. Die GmbH muss einen Verkehrsleiter benennen. Das kann der Geschäftsführer sein, aber genauso ein Angestellter oder Gesellschafter mit Fachkunde (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b VO 1071/2009).
Hat niemand im Unternehmen die fachliche Eignung, kann die GmbH einen externen Verkehrsleiter per Vertrag beauftragen (Art. 4 Abs. 2).
Zuverlässig müssen trotzdem beide sein, das Unternehmen und der Verkehrsleiter (§ 2 Abs. 1 GBZugV). Deshalb verlangt die Behörde auch für die Person, die die GmbH vertritt, ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 GBZugV).
Quelle: Art. 4 VO (EG) 1071/2009 · §§ 2 und 10 GBZugV
Gesetze und Verordnungen ändern sich. Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist und was sie im Einzelnen verlangt, erfährst du dort.
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