Kann ich Verkehrsleiter werden, ohne die IHK-Prüfung zu machen?
Nur in zwei Fällen. Entweder hast du einen gleichwertigen Abschluss, dessen Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen hat (§ 7 GBZugV). Oder du warst mindestens zehn Jahre leitend in einem Güterkraftverkehrsunternehmen tätig, ohne Unterbrechung in den zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (§ 8 GBZugV).
Beide Wege laufen über die IHK. Sie stellt dir auf Antrag die Bescheinigung der fachlichen Eignung aus, beim zweiten Weg nach Prüfung deiner Unterlagen und wenn nötig nach einem ergänzenden Gespräch (§ 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 GBZugV).
Wer heute neu einsteigt, erfüllt keinen der beiden Wege mehr. Für ihn führt an der Prüfung nichts vorbei, wenn er selbst Verkehrsleiter sein will.
Quelle: §§ 7 und 8 GBZugV
Welche Abschlüsse ersetzen die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr?
Die IHK schreibt diese Abschlüsse in eine Fachkundebescheinigung um, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen hat: Kaufmann oder Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit Schwerpunkt Güterkraftverkehr, Speditionskaufmann oder Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, Verkehrsfachwirt sowie bestimmte Studienabschlüsse der Berufsakademien Lörrach und Mannheim und der Hochschule Heilbronn (§ 16 Abs. 1 der Prüfungsordnung der IHK für München und Oberbayern, § 7 Abs. 1 GBZugV).
Wer später angefangen hat, bekommt dafür keine Bescheinigung. Die Ausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung ersetzt die Prüfung heute also nicht, auch wenn sie viel vom Stoff abdeckt.
Eine alte Fachkundebescheinigung, die bis Februar 1993 auf Güternahverkehr, Umzugsverkehr oder innerstaatliche Beförderungen beschränkt wurde, gilt als uneingeschränkt. Die IHK stellt dir dafür auf Antrag eine neue Bescheinigung aus (§ 9 GBZugV).
Quelle: §§ 7 und 9 GBZugV · § 16 Prüfungsordnung IHK München
Bekomme ich die EU-Lizenz im Güterkraftverkehr auch ohne eigene Prüfung?
Ja, wenn jemand anderes die fachliche Eignung mitbringt. Die Lizenz verlangt einen Verkehrsleiter, der zuverlässig und fachlich geeignet ist. Dass der Inhaber selbst die Prüfung hat, verlangt sie nicht (Art. 4 Abs. 1 VO 1071/2009).
Das kann ein angestellter Verkehrsleiter sein oder ein Geschäftsführer oder Mitinhaber mit Fachkundebescheinigung. Oder ein externer Verkehrsleiter, den du per Vertrag beauftragst (Art. 4 Abs. 2 VO 1071/2009).
Der externe Verkehrsleiter darf höchstens vier Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen leiten (Art. 4 Abs. 2 Buchstabe c). Er muss seine Aufgaben tatsächlich und dauerhaft erfüllen, ein Name auf dem Papier reicht nicht (Buchstabe b).
Quelle: Art. 4 VO (EG) 1071/2009
Gebühren und Termine setzt jede Kammer selbst fest und ändert sie von Zeit zu Zeit. Prüfe sie vor der Anmeldung bei deiner eigenen IHK nach.
Passt dazu
Trifft keiner der Wege auf dich zu, bleibt die Prüfung. Wie viel Stoff das ist, siehst du in der Übersicht der 28 Sachgebiete.