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    Fragen und Antworten

    Transporter bis 3,5 Tonnen

    Bei leichten Fahrzeugen entscheiden zwei Fragen: wie schwer das Fahrzeug mit Anhänger ist und ob die Fahrt über die Grenze geht.

    Gewerblicher Güterkraftverkehr mit Transporter bis 3,5 Tonnen: Brauche ich eine Lizenz oder die Fachkundeprüfung?

    Nicht, solange du nur in Deutschland fährst. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger gelten die Lizenzvorschriften des GüKG nicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG). Die EU-Verordnung über den Berufszugang nimmt rein innerstaatliche Beförderungen mit solchen Fahrzeugen ebenfalls aus (Art. 1 Abs. 4 Buchstabe a VO 1071/2009).

    Anders ist es, sobald du mit einem Fahrzeug über 2,5 Tonnen gewerblich über die Grenze fährst. Dann brauchst du die Gemeinschaftslizenz (Art. 1 Abs. 5 Buchstabe ca VO 1072/2009) und damit einen Verkehrsleiter mit Fachkunde.

    Das Gewicht zählt mit Anhänger. Ein Transporter mit 3,5 Tonnen und ein Anhänger dazu liegen zusammen über der Grenze. Ein Gewerbe meldest du in jedem Fall an (§ 14 Abs. 1 GewO).

    Quelle: § 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG · Art. 1 Abs. 4 VO (EG) 1071/2009 · Art. 1 Abs. 5 VO (EG) 1072/2009 · § 14 GewO

    Was gilt für Transporter über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr?

    Du brauchst die Gemeinschaftslizenz. Ohne Lizenz geht es seit dem 21. Mai 2022 nur noch mit Fahrzeugen bis 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Art. 1 Abs. 5 Buchstabe ca VO 1072/2009).

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist geringer: Wer nur Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen einsetzt, weist 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug nach (Art. 7 Abs. 1 VO 1071/2009). Die Lizenz trägt dann den Vermerk „≤ 3,5 t“ (Art. 4 Abs. 4 VO 1072/2009).

    Seit dem 1. Juli 2026 gelten für diese Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr und bei Kabotage auch die Lenk- und Ruhezeiten (Art. 2 Abs. 1 Buchstabe aa VO 561/2006). Damit muss ein Fahrtenschreiber eingebaut sein und benutzt werden (Art. 3 Abs. 1 VO 165/2014).

    Quelle: Art. 1 und 4 VO (EG) 1072/2009 · Art. 7 VO (EG) 1071/2009 · Art. 2 VO (EG) 561/2006 · Art. 3 VO (EU) 165/2014

    Brauche ich für Transporter über 2,5 Tonnen dieselbe Fachkundeprüfung wie für Lkw?

    Ja. Eine eigene kleine Prüfung für leichte Fahrzeuge gibt es nicht. Der Verkehrsleiter braucht dieselbe Bescheinigung der fachlichen Eignung wie für Lkw über 3,5 Tonnen (Art. 4 und 8 VO 1071/2009).

    Die EU erlaubt den Staaten, Personen von der Prüfung zu befreien, die in den zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein solches Unternehmen geleitet haben (Art. 9 VO 1071/2009). In der Berufszugangsverordnung steht diese Befreiung nicht, dort gibt es nur die ältere Regel mit dem Stichtag 4. Dezember 2009 (§ 8 GBZugV).

    Wer mit Transportern ins Ausland fahren will, plant die Prüfung oder einen externen Verkehrsleiter also von Anfang an ein.

    Quelle: Art. 4, 8 und 9 VO (EG) 1071/2009 · § 8 GBZugV

    Gesetze und Verordnungen ändern sich. Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist und was sie im Einzelnen verlangt, erfährst du dort.

    Passt dazu

    Fährst du nur im Inland, brauchst du die Prüfung nicht. Willst du später ins Ausland oder auf größere Fahrzeuge umsteigen, fang früh an: den Lernstoff kannst du kostenlos ansehen.